Die Technische Universität Braunschweig zählt zu den führenden Technischen Universitäten in Deutschland und bietet Ihnen als Arbeitgeberin eine große Auswahl an modernen, anspruchsvollen und vielseitigen Arbeitsplätzen. Nicht nur im Bereich der Forschung und Lehre, auch in Verwaltung, Technik und Handwerk sorgen ca. 3.800 Beschäftigte dafür, dass unsere Universität ihren Bildungsauftrag für die über 16.000 Studierenden und ca. 100 Auszubildenden in einem breiten Lehr- und Forschungsspektrum mit hervorragender Ausstattung und gleichzeitig persönlicher Atmosphäre erfolgreich erfüllt. Wir suchen für die Abteilung 12 – Personal und das Institut für Rechtswissenschaften zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine bzw. einen
Referentin / Referenten für Berufungsangelegenheiten / Volljuristin / Volljuristen (m/w/d)
Kennziffer: 12.28-10/24 (EG 13 TV-L - unbefristet, Vollzeit/Teilzeit) In der Abteilung 12 – Personal ist eine unbefristete Stelle als Referent*in für Berufungsangelegenheiten mit 50% Arbeitszeit zu besetzen. Eine Aufstockung auf Vollzeit mit weiteren 50% Arbeitszeit am Institut für Rechtswissenschaften ist zunächst auf 36 Monate befristet, eine längerfristige Zusammenarbeit wird angestrebt. Die Stelle ist zur Promotion geeignet. Die Abteilung 12 - Personal ist im Geschäftsbereich 1 - Personal, Recht und Studium angesiedelt und bearbeitet sämtliche Personalangelegenheiten des Universitätspersonals einschließlich der Berufungsangelegenheiten. Als Referent*in für Berufungsangelegenheiten stellen Sie die rechtssichere und qualitätsgesicherte Durchführung von Berufungsverfahren von der Ausschreibung einer Professur bis zur Besetzung sicher. Das Institut für Rechtswissenschaften gehört zur Carl-Friedrich-Gauß-Fakultät und forscht in den Gebieten Recht der Digitalisierung, Technikrecht sowie Umweltrecht. Ihre Aufgaben
Ihre Qualifikation
Wir bieten
Weitere Hinweise
Wir freuen uns auf Bewerber*innen aller Nationalitäten. Gleichzeitig begrüßen wir das Interesse schwerbehinderter Menschen und bevorzugen deren Bewerbungen bei gleicher Eignung. Bitte weisen Sie bereits bei der Bewerbung darauf hin und fügen Sie einen Nachweis bei. Ferner arbeiten wir basierend auf dem Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz (NGG) an der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages. Daher freuen wir uns besonders über Bewerbungen von Frauen. Bewerbungskosten können leider nicht erstattet werden. Wenn Sie bereits im öffentlichen Dienst beschäftigt sind bzw. waren, reichen Sie bitte mit Ihrer Bewerbung eine gesonderte Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Ihre Personalakte unter Nennung der Ansprechperson in der Behörde ein. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!Bitte beachten Sie dabei, dass lediglich Bewerbungen, die über das Online-Formular der TU Braunschweig (s. unten) eingehen, berücksichtigt werden können. |
BEWERBUNGSFRIST
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung bis zum 19.11.2024. ANSPRECHPERSONEN
Sie haben noch Fragen? Diese beantwortet Ihnen gerne Anne Fritz, Leiterin der Abteilung 12 telefonisch unter +49 (0) 531 391 4350 oder Frau Prof. Paschke per E-Mail unter anne.paschke@tu-braunschweig.de Für Fragen zur Online-Bewerbung wenden Sie sich bitte an Kay Bähre, T. + 49 531 391 4164 k.baehre@tu-braunschweig.de https://www.tu-braunschweig.de/die-tu-braunschweig/karriere/arbeiten-an-der-tu |